Arbeitslosengeld 1 I Einkommen - Anrechnung ALG I
Während eventuell vorhandenes persönliches Vermögen beim Bezug von Arbeitslosengeld nicht berücksichtigt wird, gibt es für das Einkommen aus dem Nebenverdienst einige Regeln, die zu beachten sind.Bezug von Sozialleistungen
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld kann es dazu kommen, dass der Leistungsempfänger auch andere Leistungen beantragt und bekommt. Bei bestimmten Sozialleistungen kann das dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld teilweise oder völlig ruht. Davon betroffene Leistungen sind Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Altersrente und ähnlich Leistungen. Durch das Ruhen des Arbeitslosengeldes sollen doppelte Zahlungen vermieden werden.Unschädliche Leistungen
Nicht betroffen ist der Bezug von Arbeitslosengeld durch Zahlungen von Erziehungsgeld oder Elterngeld, solange der Leistungsempfänger in der Lage ist, eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden in der Woche aufzunehmen, also dem Arbeitsmarkt in der üblichen Weise zur Verfügung steht. Keinen Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben Kindergeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld II. Diese Leistungen gelten als „unschädliche Leistungen“ und können also neben dem Arbeitslosengeld bezogen werden, ohne als Einkommen angerechnet zu werden.Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.
6 Kommentare
Dantheman am 14.02.23 um 12:03 Uhr
Muss eine Vergleichszahlung bei ALG I gemeldet werden?
Alg1 am 14.10.20 um 18:12 Uhr
Kann tatsächlich mein letztes Gehalt noch ans alg 1 angerechnet werden? Das war eine Restzahlung des AG.
grummel am 21.09.20 um 10:12 Uhr
Wird eine Grundstücksveräußerung auf das ALG1 angerechnet?
Danke
SwPhotograf am 18.09.20 um 15:17 Uhr
Gibt es Rechenbeispiele, die die Situation ALG1 und Kleingewerbe veranschaulichen, damit man es besser versteht. Die Texte dazu sind nicht so ganz verständlich.
madmax am 04.05.20 um 08:19 Uhr
Hallo,
wie verhält es sich mit Einkünften aus einer privaten Rentenversicherung?
Grüße :-)
rehcrak am 28.09.18 um 12:26 Uhr
Hallo
widerspricht sich Absatz 1 mit 2?
Grüße
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