Arbeitslosengeld Rechner

Um Ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld I zu ermitteln, können Sie den Arbeitslosengeld I Rechner der Bundesagentur für Arbeit verwenden. Der Rechner befindet sich auf dem aktuellen Stand für das Jahr 2015 und bietet zudem die Möglichkeit, auch vergangene Zeiträume in den Jahren 2005 bis 2014 nachzurechnen. Die Berechnung selbst erfolgt diskret und anonym, ohne dass persönliche Daten von Ihnen abgefragt werden.

ALG I - Rechner der Bundesagentur für Arbeit

Angaben im Arbeitslosengeld Rechner

Der Arbeitslosengeldrechner fragt alle benötigten Daten ab, die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes benötigt werden. In erster Linie ist dies das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen, welches für die Höhe des Arbeitslosengeldes maßgeblich ist. Hier haben Sie die Möglichkeit, entweder das durchschnittliche Brutto Einkommen selbst zu ermitteln und nur einen Wert einzutragen oder für jeden Monat einzeln einzutragen. Der Arbeitslosengeld Rechner ermittelt dann das durchschnittliche Bruttoeinkommen automatisch.

Eintragung der Lohnsteuerklasse im Rechner

Die Lohnsteuerklasse ist maßgeblich für den Steuerabzug, daher muss sie im Arbeitslosengeld Rechner eingetragen werden, um das Nettoeinkommen zu ermitteln, welches mit dem täglichen Nettoentgelt (Leistungsentgelt) die Grundlage für die Arbeitslosengeldhöhe bildet. Der Steuerabzug wird hier nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) vorgenommen. Der Abzug der Sozialversicherung erfolgt automatisch mit einer Pauschale von 21%.

Eintragung von Kindern mit Kindergeldanspruch

Die Eintragung der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht, hat Auswirkungen auf den Leistungssatz des Arbeitslosengeldes. Sind keine Kinder vorhanden, für die der Arbeitslose oder sein Ehegatte Kindergeld erhält, beträgt der Leistungssatz 60% vom täglichen Leistungsentgelt. Sind dagegen Kinder mit Kindergeld Anspruch vorhanden, so beträgt das Arbeitslosengeld 67% vom täglichen Leistungsentgelt. Diese Berechnung führt der Arbeitslosengeld Rechner je nach Eintragung selbstständig durch.

ALG Rechner Ergebnis speichern und abrufen

Das Ergebnis im Arbeitslosengeld Rechner erscheint sofort nach drücken des “Arbeitslosengeld berechnen” Buttons. Dort können Sie anschließend Ihre Eingaben, die Berechnungsabläufe sowie die Höhe des moantlichen Arbeitslosengeldes sehen. Als zusätzlichen Service erzeugt der ALG Rechner automatisch eine eigene .html Seite, die es ermöglicht, Ihr Ergebnis zu speichern oder der Favoriten-Funktion im Browser hinzuzufügen. Somit haben Sie die Gelegenheit, Ihre Berechnung später noch einmal anzuschauen, diese weiterzuleiten oder auszudrucken.

Wie die Berechnung selbst, speichert der Arbeitslosengeld Rechner auch hier keine persönlichen Daten von Ihnen. Die Auswertung der Berechnung erfolgt ebenfalls diskret und anonym und enthält nur die von Ihnen eingegebenen Zahlen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Der Arbeitslosengeld Rechner bietet zwar die Möglichkeit, sich die Höhe des Arbeitslosengeldes auszurechnen, er ermittelt jedoch keinen allgemeinen Arbeitslosengeldanspruch. Hierbei handelt es sich nur um errechnete Zahlen, wie hoch das Arbeitslosengeld ausfallen würde, wenn ein ALG Anspruch besteht.

Die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld können Sie unter ALG Anspruch nachlesen.

Bevor Sie den Arbeitslosengeld Rechner in Anspruch nehmen, sollten Sie zunächt Ihren ALG Anspruch klären. In der Regel liegt dieser nach einer Kündigung vor, wenn nicht ein Aufhebungsvertrag (nicht in jedem Fall) geschlossen wurde und die Arbeitsagentur Sperrzeiten verhängt. Der Regelfall ist aber so gelagert, dass nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der Anspruch gegeben ist und somit direkt die Werte aus dem Arbeitslosengeld Rechner verwendet werden können.

Weitere Informationen: Arbeitslosengeld Bezugsdauer

Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.

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