Angaben im Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein weist das im Beratungsgespräch vereinbarte Bildungsziel, die zum Erreichen dieses Bildungszieles erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die zeitliche Geltungsdauer des Bildungsgutscheins von längstens drei Monaten aus. Wird der Gutschein nicht innerhalb dieses Zeitraumes eingelöst, verfällt er. Es besteht grundsätzlich aber die Möglichkeit einer Neuausstellung, wenn die fristgerechte Einlösung beispielsweise deshalb nicht erfolgen konnte, weil kein geeignetes Weiterbildungsangebot zu finden war.

Wichtiger Hinweis: Die hier veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich der persönlichen Information und sind keinesfalls als rechtsverbindlich anzusehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Wenden Sie sich für verbindliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Hilfe an Ihr Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder ein Organ der Rechtspflege.

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